ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)


I. GELTUNGSBEREICH

1. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MUVI Communications e.K. gelten ab 01.10.2014. Diese Bedingungen gelten für unsere Verkäufe und Lieferungen. Für andere Geschäftsbeziehungen, wie insbesondere Service- und Wartungsleistungen, Ersatzteilverkäufe und Anderes gelten andere Geschäftsbedingungen, in denen allerdings auf diese Bedingungen Bezug genommen werden kann.

2. Durch die Erteilung von Aufträgen sowie die Entgegennahme von Waren erkennt der Kunde bzw. der Wiederverkäufer (nachfolgend ebenfalls Kunde genannt) die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MUVI Communications e.K. an. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Das gilt auch im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs des Kunden oder wenn die MUVI Communications e.K. auf übersandte Allgemeine Bedingungen des Kunden schweigt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge des Kunden, die nach dem ersten zu diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag erteilt werden; sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind.

II. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES, SCHUTZRECHTE

1. Alle Angebote der MUVI Communications e.K. erfolgen freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn die MUVI Communications e.K. sie schriftlich bestätigt hat. Rechnungsstellung oder Lieferung durch die MUVI Communications e.K. gelten stets als Auftragsbestätigung.

2. Angebote spezieller Art, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der MUVI Communications e.K. und dürfen weder ganz, noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an die MUVI Communications e.K. zurückzugeben, ohne dass der Kunde Kopien davon anfertigt. Der Kunde sichert der MUVI Communications e.K. darüber hinaus ausdrücklich zu – betrifft insbesondere sämtliche Typen/Varianten der von der MUVI Communications e.K. entwickelten und hergestellten MUVI-Werbeaufsteller – das in den MUVI-Werbeaufstellern insgesamt befindliche Know-how zu schützen, keinerlei Eingriffe daran vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus weder Konstruktionspläne, Zeichnungen etc. von den MUVI-Werbeaufstellern anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen, noch die Produktidee der MUVI-Werbeaufsteller insgesamt zu kopieren (gilt auch für Abwandlungen, Varianten) sowie die MUVI-Werbeaufsteller weder nachzubauen noch durch Dritte nachbauen zu lassen (siehe Gebrauchsmusterschutz Deutsches Patent- und Markenamt). Im Falle des Versoßes gegen die vertragsgemäße Nutzung übernimmt der Kunde die Kosten für die Wahrung der Urheberrechte der MUVI Communications e.K., wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletung des Kunden beruhen. Die MUVI Communications e.K. wird den Kunden im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich informieren.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Werden Gegenstände nach Weisung des Kunden angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass mit der Herstellung kein Verstoß gegen Patent- oder Musterschutzrechte etc. von Dritten erfolgt.

5. Mündliche oder telefonische Absprachen, die von nicht vertretungsberechtigten Personen getroffen werden, sind erst wirksam, wenn sie von vertretungsberechtigten Personen schriftlich bestätigt werden.

III. LIEFERTERMINE

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die MUVI Communications e.K. steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der MUVI Communications e.K. durch Zulieferanten und Hersteller. Die Lieferzeit beträgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ca. 4-6 Wochen (nach technisch und kaufmännisch geklärter Auftragserteilung) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%).

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Insbesondere können termingerechte Ausführung und Installation unserer Einrichtungen und technischen Komponenten nur durchgeführt werden, wenn die Räume in besenreinem Zustand sind. Die Einhaltung von zugesagten Terminen setzt grundsätzlich die Erfüllung der baulich zu erbringenden Leistungen voraus. Umstände auf der Baustelle, die zu Terminverzögerungen führen und nicht von der MUVI Communications e.K. verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fehlzeiten und -fahrten werden zu den genannten Sätzen verrechnet.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die MUVI Communications e.K. berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die MUVI Communications e.K. die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K. beruhen. Eine Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K. steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die MUVI Communications e.K. die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der MUVI Communications e.K. die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der MUVI Communications e.K. zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung etc.) berechtigen die MUVI Communications e.K., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

8. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 7 die Lieferzeit oder wird die MUVI Communications e.K. von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die MUVI Communications e.K. jedoch nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden von der MUVI Communications e.K. erstattet.

IV. PREISE, ZAHLUNG

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten grundsätzlich die Listenpreise der MUVI Communications e.K. am Tage der Lieferung oder Leistung als vereinbart. Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk. Aufwendungen für Fracht, Verpackung, Versicherung etc. sowie Installation werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Kunden von diesem zu tragen.

3. Lieferungen und Leistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang zusätzlich erforderlich oder von Ihnen gewünscht werden, berechnen wir nach Aufwand zu dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise.

4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung der MUVI Communications e.K.. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die MUVI Communications e.K. berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so behält sich die MUVI Communications e.K. vor, diesen Schaden geltend zu machen.

5. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, gelten bei Projektgeschäften folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % bei Auftragserteilung, 60 % bei Lieferbeginn, 10 % nach erfolgter Abnahme.

6. Bestehen berechtigte Zweifel an der Solvenz des Kunden, wird die MUVI Communications e.K. Aufträge des Kunden nur gegen Vorkasse ausführen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorkasse nicht fristgerecht nach, kann die MUVI Communications e.K. vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Soweit die MUVI Communications e.K. nicht einen höheren Schaden nachweist, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

V. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG

1. Der Versand der bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager der MUVI Communications e.K. bzw. Lager des Vorlieferanten der MUVI Communications e.K.. Wird der Versand ohne Verschulden der MUVI Communications e.K. unmöglich, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Gefahrtragung für zurückgeschickte Ware liegt bis zum Eingang bei der MUVI Communications e.K. beim Kunden, sofern der Grund der Rücksendung nicht ein Verschulden der MUVI Communications e.K. ist.

2. Die Wahl der Versandart steht der MUVI Communications e.K. frei, sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Kunden vorliegt. Die MUVI Communications e.K. haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit.

3. Die MUVI Communications e.K. kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnung des Kunden schließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur bei schriftlicher Anweisung durch den Kunden.

4. Bei einer Mehrzahl von Liefergegenständen ist die MUVI Communications e.K. zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.

Vl. ANSPRÜCHE UND RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN

1. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, setzen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein von der MUVI Communications e.K. zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die MUVI Communications e.K. nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt die MUVI Communications e.K. die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K.. Eine Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K. steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der MUVI Communications e.K. die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und frei Haus. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

3. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die MUVI Communications e.K. eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro erheben bzw. aufwandsspezifisch abrechnen.

4. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

5. Bei Verwendung bereits vorhandener, fremder oder anderweitig bezogener Geräte und Servicekomponenten, entfällt die systemfunktionsbezogene Gewährleistung.

6. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der MUVI Communications e.K. oder die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.

7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die MUVI Communications e.K. die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K. beruhen. Eine Pflichtverletzung der MUVI Communications e.K. steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Hat die MUVI Communications e.K. die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht.

9. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung, sofern der MUVI Communications e.K. kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

11. Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos Eigentum der MUVI Communications e.K.. Ware, die der MUVI Communications e.K. zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu benutzen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die MUVI Communications e.K. unverzüglich zu informieren.
Erfüllt der Kunde diese Vertragspflichten nicht, ist die MUVI Communications e.K. berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht zum Besitz.

3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die MUVI Communications e.K. vorgenommen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die MUVI Communications e.K. erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, der MUVI Communications e.K. nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt die MUVI Communications e.K. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Bruttorechnungswert der anderen verarbeiteten oder untrennbar vermischt oder verbundenen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung oder Verbindung. Werden Waren der MUVI Communications e.K. mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilige Miteigentum an die MUVI Communications e.K. überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Die MUVI Communications e.K. nimmt diese Übereignung schon jetzt an. Auch die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

4. Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe des Faktura- Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer in vollem Umfang an die MUVI Communications e.K. sicherungshalber ab. Die MUVI Communications e.K. nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekannt zu geben.

5. Die MUVI Communications e.K. verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu lagern und auf eigene Kosten zu versichern und tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche der Versicherung oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an MUVI Communications e.K. ab. Die MUVI Communications e.K. nimmt die Abtretung schon jetzt an. Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Software, erhält der Kunde bei vollständigem Ausgleich der Forderungen der MUVI Communications e.K. umgehend einen zweiten Lizenzschlüssel. Dieser muss vor Ablauf von 30 Tagen installiert werden, da die Software mit Ablauf dieser 30 Tage ohne Installation des zweiten Lizenzschlüssels stillgelegt ist.

7. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vor genannten Klauseln (VIII.1. bis 6.) ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als stillschweigend vereinbart gilt.

8. Soweit es sich bei dem Kunden weder um einen Unternehmer i.S.d. HGB noch um eine juristische Person des öffentlichen Rechts noch um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln sollte, wird lediglich ein einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung der Forderung aus dem jeweiligen Kaufvertrag zugunsten der MUVI Communications e.K. vereinbart. VIII.3 gilt im Falle der Be- oder Verarbeitung, der Vermischung und der Verbindung entsprechend.

VIII. Betriebs- und Sicherheitsanleitung

1. Der/Die Betreiber der MUVI-Werbeaufsteller sind u.a. für Folgendes verantwortlich: Alle Benutzer der MUVI-Werbeaufsteller haben vor der Inbetriebnahme die mitgelieferte Betriebs- und Sicherheitsanleitung (auch unter HYPERLINK „http://www.muvi-werbeaufsteller.de“ www.muvi-werbeaufsteller.de einzusehen) einschließlich aller Warn- und Sicherheitsanweisungen sorgfältig gelesen und verstanden. Sämtliche Warn- und Sicherheitshinweise der Betriebs- und Sicherheitsanleitung sind vom Betreiber zwingend einzuhalten. Der Betreiber ist allein verantwortlich dafür, dass sich die MUVI-Werbeaufsteller stets in technisch einwandfreiem Zustand befinden und sämtliche vorgeschriebenen Prüfungsintervalle sorgfältig eingehalten werden. Dabei handelt es sich u.a. um eine jährlich durchzuführende VDE-Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der MUVI Communications e.K. sowie für die Zahlung des Kunden ist der Sitz der MUVI Communications e.K..

2. Für diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der MUVI Communications e.K. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.

3. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der MUVI Communications e.K..

4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich. Auf die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.

5. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unzulässig ist, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unzulässige Bestimmung insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen.

Stand: Oktober 2023